Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 29 XIV 76/13 B

Tenor

wird der Antrag des Kreises Borken gemäß §§ 415 ff FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 01.09.2013 angeordnet.Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.


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