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FamFG § 419 Verfahrenspfleger

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen geeigneten Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll.

(2) Der Verfahrenspfleger hat die Wünsche, hilfsweise den mutmaßlichen Willen des Betroffenen festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat den Betroffenen über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren und ihn bei Bedarf bei der Ausübung seiner Rechte im Verfahren zu unterstützen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen.

(3) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.

(4) Die Bestellung endet, wenn sie nicht vorher aufgehoben wird, mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Freiheitsentziehung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens.

(5) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.

(6) Für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers gilt § 277 entsprechend. Dem Verfahrenspfleger sind keine Kosten aufzuerlegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Essen - 14b T 8/25
20. November 2025
14b T 8/25 20. November 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 288/22
1. August 2025
2 BvR 288/22 1. August 2025
Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 277/24
30. Dezember 2024
5 T 277/24 30. Dezember 2024
Beschluss vom Landgericht Arnsberg - I-5 T 122/24
5. Juli 2024
I-5 T 122/24 5. Juli 2024
Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 149/23
22. Januar 2024
7 T 149/23 22. Januar 2024
Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 29 XIV(B) 162/23
13. November 2023
29 XIV(B) 162/23 13. November 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XIII ZB 90/22
31. Januar 2023
XIII ZB 90/22 31. Januar 2023
Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 112/22
18. Januar 2023
7 T 112/22 18. Januar 2023
Beschluss vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Zivilkammer) - 1 T 172/22
20. Dezember 2022
1 T 172/22 20. Dezember 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XIII ZB 74/20
22. Februar 2022
XIII ZB 74/20 22. Februar 2022