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FamFG § 422 Wirksamwerden von Beschlüssen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, wird mit Rechtskraft wirksam.

(2) Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. In diesem Fall wird er wirksam, wenn der Beschluss und die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit

1.
dem Betroffenen, der zuständigen Verwaltungsbehörde oder dem Verfahrenspfleger bekannt gegeben werden oder
2.
der Geschäftsstelle des Gerichts zum Zweck der Bekanntgabe übergeben werden.
Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit ist auf dem Beschluss zu vermerken.

(3) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde vollzogen.

(4) Wird Zurückweisungshaft (§ 15 des Aufenthaltsgesetzes) oder Abschiebungshaft (§ 62 des Aufenthaltsgesetzes) im Wege der Amtshilfe in Justizvollzugsanstalten vollzogen, gelten die §§ 171, 173 bis 175 und 178 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes entsprechend, soweit in § 62a des Aufenthaltsgesetzes für die Abschiebungshaft nichts Abweichendes bestimmt ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Essen - 14b T 8/25
20. November 2025
14b T 8/25 20. November 2025
Beschluss vom Amtsgericht Frankfurt am Main - 934 XIV 2725/25
27. Oktober 2025
934 XIV 2725/25 27. Oktober 2025
Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main (12. Zivilkammer) - 2-12 T 179/25, 934 XIV 2280/25 B
15. September 2025
2-12 T 179/25, 934 XIV 2280/25 B 15. September 2025
Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main (12. Zivilkammer) - 2-12 T 96/25
4. September 2025
2-12 T 96/25 4. September 2025
Beschluss vom Landgericht Erfurt (9. Zivilkammer) - 9 T 223/25
4. September 2025
9 T 223/25 4. September 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 6 E 25.782
24. Juli 2025
B 6 E 25.782 24. Juli 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XIII ZB 7/24
17. Juni 2025
XIII ZB 7/24 17. Juni 2025
Beschluss vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Zivilkammer) - 1 T 25/25
6. März 2025
1 T 25/25 6. März 2025
Beschluss vom Landgericht Bamberg - 43 T 6/25 , 44 T 7/25
28. Januar 2025
43 T 6/25 , 44 T 7/25 28. Januar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Essen - 71 XIV 13/25
16. Januar 2025
71 XIV 13/25 16. Januar 2025