Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 29 XIV B 48/14

Tenor

wird auf Antrag der Stadt Krefeld (Az.32/10 wo 139648) vom 20.08.2014 gemäߧ§ 415 ff FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 15.10.2014 angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG)Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.


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