Beschluss vom Amtsgericht Langenfeld - 42 F 81/13

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27.05.2013 wird aufrechterhalten.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500 EUR


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