Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 24 C 123/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.100,00 DM abzuwenden, wenn. nicht zuvor in gleicher Höhe die Beklagten Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge anerkannten Kreditinstitutes erbracht werden.


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