Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 32 F 347/01

Tenor

Die am 18.12.1982 vor dem Standesbeamten des Standesamtes L, Gebiet Semipalatinsk, Kasachstan, unter der Registernummer 87 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Das Recht der elterlichen Sorge für die beiden gemeinsamen Kinder T, geb. 00.00.1985 und B, geb. 00.00.1988 wird der Antragstellerin übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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