Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 1592/12-186/12

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 160 EUR verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 20 jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§  4 III, 49 StVO , 24 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer 104 636 


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