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StPO § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum

Strafprozeßordnung

(1) Auch ohne Wissen der betroffenen Personen dürfen außerhalb von Wohnungen

1.
Bildaufnahmen hergestellt werden,
2.
sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel verwendet werden,
wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. Eine Maßnahme nach Satz 1 Nr. 2 ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Untersuchung eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist.

(2) Die Maßnahmen dürfen sich nur gegen einen Beschuldigten richten. Gegen andere Personen sind

1.
Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre,
2.
Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit einem Beschuldigten in Verbindung stehen oder eine solche Verbindung hergestellt wird, die Maßnahme zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten führen wird und dies auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(3) Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden.

(4) § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (1. Kammer) - 1 K 541/21
19. Juni 2025
1 K 541/21 19. Juni 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 3891/23
16. Januar 2025
29 K 3891/23 16. Januar 2025
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 11 LC 303/20
28. November 2023
11 LC 303/20 28. November 2023
Urteil vom Landgericht Köln - 117 KLs 11/22
28. Juli 2023
117 KLs 11/22 28. Juli 2023
Schlussurteil vom Landgericht Bielefeld - 20 KLs 29/22
15. Juni 2023
20 KLs 29/22 15. Juni 2023
Beschluss vom Landgericht Bamberg - 13 Qs 22/23
8. Mai 2023
13 Qs 22/23 8. Mai 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 389/22
13. April 2023
4 StR 389/22 13. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Strafsenat) - 6 Ws 1/22
30. August 2022
6 Ws 1/22 30. August 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 123/20
29. September 2020
5 StR 123/20 29. September 2020
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 LC 79/19
13. November 2019
12 LC 79/19 13. November 2019