Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 70,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 41 I i.V. m. Anlage 2, 49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer 141 721


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