Beschluss vom Amtsgericht Marl - 36 F 400/14

Tenor

1.

Der Beschluss des Amtsgerichts N vom 17.04.2013, Aktenzeichen …, wird mit Wirkung ab dem 01.11.2014 dahingehend abgeändert, dass der Antragssteller der Antragsgegnerin keinen Unterhalt mehr schuldet.

2.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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