Urteil vom Amtsgericht Mettmann - 9 Ls 204/09

Tenor

Der Angeklagte ist des gemeinschaftlichen Diebstahls schuldig.

Ihm wird aufgegeben, binnen 3 Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils eine Geldbuße von 400 €  an Verein O zu zahlen.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Er hat seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen.

§§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 ff. JGG.


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