Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 36 C 71/14

Tenor

hat das Amtsgericht Mönchengladbach auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juni 2014 durch den Richter am Amtsgericht Q

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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