Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 23 C 1193/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 284,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.9.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagten ihrerseits als Gesamtschuldner zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird bis zum 21.03.2012 auf 1.162,92 € und ab dem 22.03.2012 auf 948,89 € festgesetzt.


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