Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 23 C 1690/14

Tenor

Die Beklagte wird durch Teilanerkenntnisurteil verurteilt, an den Kläger 165,00 € zu zahlen.

Darüber hinaus wird die Beklagte durch streitiges Urteil verurteilt, an den Kläger weitere 331,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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