Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 13 C 1169/22

Tenor

Der am 26.09.2022 zu TOP 3 gefasste Beschluss der Eigentümergemeinschaft wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch den Kläger abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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