Beschluss vom Amtsgericht Münster - 80 IN 56/16

Tenor

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt N, wie folgt festgesetzt:

Vergütung

3.394,51 EUR

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen

500,00 EUR

Zwischensumme

3.894,51 EUR

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 3.894,51 EUR

739,96 EUR

Endbetrag

4.634,47 EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom 01.06.2017 zurückgewiesen.


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