Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Münster - 60 C 762/23

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Antrags zu1) erledigt ist.

Die Beklagte wird verurteilt, weitere Abbuchungsversuche der Jahresgebühr aus dem gekündigten „Prime-Abonnement“ vom Kreditkartenkonto des Klägers zu unterlassen.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten im Einzelfall angedroht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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