Urteil vom Amtsgericht Neuss - 80 C 2220/17

Tenor

Die Klage wird abgwiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden,wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.


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