Urteil vom Amtsgericht Olpe - 25 C 835/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 401,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten über 43,31 € vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2012 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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