Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 11 XIV 97/13 B

Tenor

Der Antrag der Beteiligten zu 2. vom 06.12.2013 auf Anordnung der Sicherungshaft wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt der Beteiligte zu 2.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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