Beschluss vom Amtsgericht Paderborn - 2 IN 281/13

Tenor

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum

24.03.2016

im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

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zur Schlussrechnung des Verwalters;

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zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;

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Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;


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