Urteil vom Amtsgericht Remscheid - 7 C 7/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 52,61 € seit dem 10.12.2008 und aus 17,68 € seit dem 08.01.2009 sowie 14,00 € vorgericht­liche Mahnkosten, 39,00 € vorgericht­liche Rechtsanwaltskosten und 0,65 € Auskunftskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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