Beschluss vom Amtsgericht Remscheid - 13 M 953/14

Tenor

Die bisher von der Gerichtsvollzieherin  zum Az. DR II 454/14 durchgeführte Zwangsvollstreckung wird für unzulässig erklärt. Die bisherigen Vollstreckungshandlungen werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden den Gläubigern als Gesamtschuldner auferlegt.


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