Beschluss vom Amtsgericht Rheinberg - 2 XVII 170/13

Tenor

wird im Wege einer einstweiligen Anordnung als Berufsbetreuer Herr Rechtsanwalt S1. I., L-Straße, L. zum Betreuer bestellt.

Der Aufgabenkreis umfasst:

Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge einschließlich der damit einhergehenden Aufenthaltsbestimmung, Vertretung bei Behörden und Ämtern und Versicherungen, alle Vermögensangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten.

Die vorläufige Betreuerbestellung endet am 12.02.2014, wenn sie nicht vorher verlängert wird.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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