Urteil vom Amtsgericht Rheine - 14 C 187/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 744,49 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 782,73 € festgesetzt.


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