Beschluss vom Amtsgericht Schmallenberg - 6 OWi-211 Js 447/21-35/21

Tenor

Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen wegen Verstoß gegen das Übernachtungsverbot nach der Corona Schutzverordnung NRW eine Geldbuße in Höhe von 250,00 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese selbst.

Ang. Vorschriften:  § 28 Abs. 1, § 32, § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG in der Fassung vom 29.03.2021;  §§ 15 Abs. 1,18 Abs. 2 Nr. 27 CoronaSchVO NRW in der Fassung vom 29.03.2021.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen