Beschluss vom Amtsgericht Schwelm - 90 Lw 4/24

Tenor

n der LandwirtschaftssacheP gegen P

erklärt sich das Amtsgericht Schwelm - Landwirtschaftsgericht - für unzuständig.

Der Rechtsstreit wird von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung gemäß §§ 17 a Abs. 2, Abs. 6 GVG

an das Landgericht Hagen

verwiesen.


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