Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 106 C 297/08

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 979,37 € zuzüglich Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2008 zu zahlen. Im

Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die

Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund

des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite

in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.


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