Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 328 F 176/16

Tenor

Die Antragsgegner werden verpflichtet, dem Antragsteller folgende Unterlagen in Ablichtung zu übersenden:

Wohnungs- und Garagenmietverträge für die Hausgrundstücke U-Weg, in B, die zum Stichtag 28.01.2014 gültig waren, sowie nach Abschluss der Mietverträge erfolgten letzten Mieterhöhungsverlangen und Zustimmungsverlangen der Mieter,

Vereinbarung, aufgrund derer die beim Amtsgericht B im Grundbuch von D, Blatt 221, eingetragene Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung für die H in Bochum gelöscht wurde,

Bewilligung über die Löschung der vorbezeichneten Auflassungsvormerkung,

Vereinbarung, aufgrund derer in den Jahren 2010 bis 2014 an Herrn Y Zahlungen in Höhe von insgesamt 66.724,25 Euro vorgenommen wurden.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen