Beschluss vom Amtsgericht Siegen - 15 F 1350/17

Tenor

Frau… , wohnhaft…  ,

wird von den Eheleuten …

als Kind angenommen.

Die Angenommene erhält gemäß § 1757 Abs. 1 BGB den Geburtsnamen ...

Die Wirkungen der Annahme richten sich gemäß § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b) BGB nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen.

Die Angenommene erlangt mit der Adoption gemäß § 1772, 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Eheleute ….

Die Kosten des Verfahrens tragen die Annehmenden.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 5.000,00 EUR (§ 42 FamGKG).


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