Urteil vom Amtsgericht Solingen - 13 C 93/07

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von € (i.W.: EURO) nebst % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen..

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3, die Beklagten zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von je-weils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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