Urteil vom Amtsgericht Warendorf - 5 C 675/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 925,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2009, ferner, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 120,67 € freizustellen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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