Urteil vom Amtsgericht Warendorf - 48 C 5/14

Tenor

Die in der Wohnungseigentümerversammlung vom 20.02.2014 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Die in der Wohnungseigentümerversammlung vom 14.03.2014 gefassten, in dem Protokoll unter den Überschriften „Behindertengerechter barrierefreier Zugang zum Hauseingang“, „Auftragsvergabe für den Bau eines behindertengerechten barrierefreien Zugang zum Hauseingang“ und „Bezahlung der Kosten für einen behindertengerechten barrierefreien Zugang zum Hauseingang“ aufgeführten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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