Urteil vom Arbeitsgericht Bocholt - 2 Ca 97/23

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 586,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2023 zu zahlen.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 167,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.03.2023 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 167,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2023 zu zahlen.

  • 4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, für die jeweilige Zuordnung des Klägers zur Gruppenstufe als Begründung des Arbeitsverhältnisses den 01.09.2017 zugrunde zu legen.

  • 5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  • 6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.014,64 EUR festgesetzt.

  • 7. Die Berufung wird zugelassen.


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