Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 4 Ca 1615/15

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 01.09.2007 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe T 8, Stufe 4 des Entgeltrahmentarifvertrags der Deutschen Telekom AG als T. zu beschäftigen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.620,13 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2015 zu zahlen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

  • 5. Streitwert: 33.420,13 Euro (Gebührenstreitwert: 42.259,72 Euro)


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 57 58

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen