Urteil vom Arbeitsgericht Detmold - 2 Ca 747/17

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.296,91 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.601,66 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.800,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.094,64 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.

  • 4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.589,89 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen