Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 10 Ca 1340/16

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin nach der Lohn-gruppe III/1 (85,42% Verhältnis zum Ecklohn) des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für Großbäckereien und Betriebe, die Brot und Backwaren vertreiben, vom 13.06.2014, abgeschlossen zwischen dem Verband Deutscher Großbäckereien e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zu vergüten.

Die Beklagte wird verurteilen, an die Klägerin 1436,37 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.6.16 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Beklagte hat 35% und die Klägerin 65% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Der Streitwert wird auf 18.415,30 € festgesetzt


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