Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 12 Ca 1521/18

Tenor

1. Das beklagte Land wird verurteilt, über die Bewerbung des Klägers auf die Stellenausschreibung vom 18.08.2017 C. zur Übernahme in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis als „(…)“ der Entgeltgruppe E 12 TVöD unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und das beklagte Land je zur Hälfte.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 19.390,10 €.


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