Beschluss vom Arbeitsgericht Minden - 3 BV 16/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin Herrn L

                             im Casino C2 als stellvertretenden

                            Bereichsleiter und Herrn N im Casino C2

                            als Spielaufsicht KS einsetzen darf, ohne dass der

                            Betriebsrat im Rahmen eines Verfahrens nach § 99 BetrVG zu                                           beteiligen ist.

                            Die Anträge des Betriebsrats werden abgewiesen.


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