Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BetrVG § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen

Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Sach- und Rechtslage aufzuklären.

(2) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. Bestreitet der Betriebsrat, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

(3) Lehnt das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ab oder stellt es rechtskräftig fest, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, so endet die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. Von diesem Zeitpunkt an darf die personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 36/25
24. November 2025
9 TaBV 36/25 24. November 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Ta 263/25
10. Oktober 2025
9 Ta 263/25 10. Oktober 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 7 Ta 98/25
20. Juni 2025
7 Ta 98/25 20. Juni 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 GLa 651/24
26. März 2025
13 GLa 651/24 26. März 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 4 Ca 1922/24
26. Februar 2025
4 Ca 1922/24 26. Februar 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 1 Ca 1724/24
20. Februar 2025
1 Ca 1724/24 20. Februar 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 8 TaBV 27/24
27. November 2024
8 TaBV 27/24 27. November 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 TaBV 14/24
8. November 2024
12 TaBV 14/24 8. November 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 TaBV 30/24
11. Oktober 2024
10 TaBV 30/24 11. Oktober 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht München - 3 Ta 168/24
1. Oktober 2024
3 Ta 168/24 1. Oktober 2024