Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 3 Ca 3566/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 16.12.2011 beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Streitwert: 13.263,70 €


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