Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 5 Ca 872/24

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 72.223,35 € festgesetzt.


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