Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 20/12

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Der Geschäftswert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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