Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 8/14
Tenor
Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil
der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwalts-
kammer Düsseldorf vom 17.03.2014 wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeschuldigte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1
Gründe:
2Die statthafte, in rechter Form und Frist eingelegte, mithin zulässige Berufung des Angeschuldigten war gemäß §§ 143 Abs. 4 Satz 2 BRAO, 329 Abs. 1 StPO zu verwerfen, weil der Angeschuldigte ungeachtet der durch Urkunde vom 30.06.2014, Bl. 141 R d.A. nachgewiesenen, mit dem Hinweis auf die sich aus unentschuldigter Abwesenheit ergebenden Rechtsfolgen versehenen, ordnungsgemäß zugestellten Ladung nicht erschienen ist, ohne sein Fernbleiben hinreichend zu entschuldigen.
3Die Kostenentscheidung beruht auf § 197 Abs. 2 Satz 1 BRAO.
4Die Revision war nicht zuzulassen, weil nicht über Rechtsfragen oder Fragen der anwaltlichen Berufspflichten zu entscheiden war, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, § 145 Abs. 2 BRAO.
5Die Nichtzulassung der Revision kann selbständig durch Beschwerde innerhalb eines Monats nach förmlicher Zustellung des Urteils angefochten werden. Die Beschwerde ist beim Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen einzulegen. In der Beschwerdeschrift muss die grundsätzliche Rechtsfrage ausdrücklich benannt werden, § 145 Abs. 3 BRAO.
6X beantragte ein Berufs- und Vertretungsverbot des Rechtsanwalts Y nach § 150 BRAO zu verhängen.
7X weist auf ein weiteres Verfahren 3 EV 128/13 Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hin. Dieses Verfahren ist gemäß § 116 Satz 2 BRAO, 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO, am 04.07.2014 eingestellt worden. In diesem Verfahren ging es um die Rückzahlung eines Betrages von ### € an eine Mandantin, Frau K, die Rechtsanwalt Y noch nicht zurückgezahlt hatte. Seine Verpflichtung zur Rückzahlung hat er nicht in Abrede gestellt.
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- BRAO § 116 Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren 1x
- BRAO § 143 Berufung 1x
- BRAO § 150 Voraussetzung für das Verbot 1x
- BRAO § 197 Kostenpflicht des Verurteilten 1x
- 3 EV 128/13 1x (nicht zugeordnet)
- BRAO § 145 Revision 2x
- StPO § 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung 1x