Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 8/14

Tenor

Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil

der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwalts-

kammer Düsseldorf vom 17.03.2014 wird verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeschuldigte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen