Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 71/16

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerrufsbescheid wird wiederhergestellt.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.

4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Der Geschäftswert wird auf 60.000,00 € festgesetzt.


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