Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 28/16

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nach-gelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Geschäftswert wird auf 30.000,-- Euro (25.000,-- + 5.000,-- Euro) festgesetzt.


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