Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 23/19

Tenor

1.       Auf die Beschwerde des angeschuldigten Rechtsanwalts wird das gegen Rechtsanwalt S durch Beschluss des Anwaltsgerichtes Hamm vom 11.09.2019 (2 AnwG 62/2017) verhängte vorläufige Berufsverbot aufgehoben.

2.       Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des angeschuldigten Rechtsanwaltes trägt die Rechtsanwaltskammer Hamm.


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