Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 25/21

Tenor

  • 1.

    Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

  • 2.

    Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahren trägt der Kläger.

  • 3.

    Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.

  • 4.

    Der Beschluss ist unanfechtbar.


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