Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 8/21

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung vom 21.05.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.


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